Ohne das passende Grundstück kann der Bauträger nicht bauen. Deshalb ist das Grundstücksrecht oft auch ein Teilaspekt der zu klärenden Fragen des Bauträgerrechts.
Daneben
Aber auch ein zu bebauendes Grundstück will genutzt, bewirtschaftet oder verkauft werden.
Für die in diesen Zusammenhängen entstehenden Fragestellungen steht Ihnen die Kanzlei Merstetter gerne zur Beantwortung zur Verfügung.