Das bietet die Kanzlei
Die Kanzlei berät ihre Mandanten auf dem Gebiet des Baurechts.
Beraten werden öffentliche Auftraggeber, gewerbliche Bauherren, wie Baufirmen, Handwerker, Bauträger, sowie Architekten und Ingenieure, wie auch private Bauherren bereits im Vorfeld von Bauprojekten, im Rahmen baubegleitender Rechtsberatung während der Realisierung von Bauprojekten sowie im Zusammenhang mit der Abwicklung bereits beendeter Vertragsverhältnisse bzw. fertiggestellter Bauprojekte.
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Ebenso werden die Mandanten auf dem Gebiet des öffentlichen Baurechts, so u.a. im Rahmen etwaiger Baugenehmigungs- oder Kenntnisgabeverfahren, bauordnungsrechtlichen sowie sonstige verwaltungsrechtlichen baurechtlichen Anglegenheiten beraten und betreut.
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Die Beratung und Vertretung erstreckt sich hierbei auf den außergerichtlichen / behördlichen wie auch gerichtlichen Bereich.
Rechtsgebiete
Privates Baurecht
Architektenrecht
Öffentliches Baurecht