Das bietet die Kanzlei
Die Kanzlei berät ihre Mandanten auf dem Gebiet des Bau- und Immobilienrechts.
Beraten werden öffentliche Auftraggeber, gewerbliche Bauherren, wie Baufirmen, Handwerker, Bauträger, sowie Architekten und Ingenieure, wie auch private Bauherren bereits im Vorfeld von Bauprojekten, im Rahmen baubegleitender Rechtsberatung während der Realisierung von Bauprojekten sowie im Zusammenhang mit der Abwicklung bereits beendeter Vertragsverhältnisse bzw. fertiggestellter Bauprojekte.
Ebenso werden die Mandanten im Rahmen des Erwerbs, Verkaufs oder Nutzung von Immobilien - Grundstücken wie Gebäuden/Bauwerken - beraten und betreut.
Die Beratung und Vertretung erstreckt sich hierbei auf den außergerichtlichen wie auch gerichtlichen Bereich.
Die juristische Lösung steht dabei immer im direkten Kontext zu den wirtschaftlichen Vorgaben der Mandanten. Die juristische Lösung sollte auch immer wirtschaftlich "passen".