Rechtsanwalt Jörg Merstetter Kanzlei für Baurecht
Rechtsanwalt Jörg Merstetter                                                  Kanzlei für Baurecht

Grundlagen der Anwaltsvergütung

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten. In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit möglich.

 

 

Gesetzliche Gebühren

 

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht zunächst aus dem Gesetzestext und zusätzlich dem Vergütungsverzeichnis. Der Gesetzestext enthält die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften, das Vergütungsverzeichnis die einzelnen Gebührentatbestände. Im zivil-, verwaltungs- und sozialrechtlichen Bereich berechnen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert. 

 

Mehr Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.

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Kontakt und Terminvereinbarung

Rechtsanwalt

Jörg Merstetter
Bahnhofstraße 16 
79424 Auggen

 

Telefon: +49 7631 6575

Telefax: +49 7631 1833502

 

info@kanzlei-merstetter.de

 



 

Mitgliedschaften:

 

 

Deutschen Anwaltsverein e.V.

 

Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltsverein e.V. 

 

Arbeitsgemeinschaft privates Baurecht des Anwaltsvereins Freiburg e.V.

 

 

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